Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

1. Allgemeines
die Firma Soldier of Fortune GmbH (im Folgenden "SOF"),  verkauft den Kunden die im Online Shop spezifizierten Waren zu den nachstehend aufgeführten Liefer- und Verkaufsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB).

2. Vertragsabschluss
2.1. Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
2.2. Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
2.3. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

3. Preise
Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ab Werk oder Lager und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung nicht ein. Alle Händlerpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tritt zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie z.B. Löhne, Vormaterial oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis in angemessenem Umfang angepasst werden, soweit die Waren im kaufmännischen Verkehr veräußert werden.

4.Lieferung
Lieferung und Versand erfolgen ab Lager und - auch bei Frankolieferungen - auf Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht mit der Verladung oder - wenn Abholung vereinbart und verzögert wird - mit der Bereitstellung auf den Empfänger über. Wir haften weder für Verluste noch für Beschädigung. Transportversicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Empfängers ab. Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig. Ware, für deren Verkauf eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, werden nur ausgeliefert, wenn uns eine entsprechende gem. § 7 WaffenG vorliegt. Änderungen der Erlaubnis sind uns unverzüglich mitzuteilen.

5. Lieferfristen
Wir sind grundsätzlich bemüht, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten. Fixtermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Lieferverzögerungen aufgrund von rechtmäßigen Arbeitskämpfen oder unvorhersehbaren außergewöhnlichen Ereignissen wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrs-Störungen usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Im Falle unseres Lieferverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gilt § 323 BGB mit der Maßgabe, dass die zu setzende Nachfrist wenigstens 4 Wochen betragen muss.

6. Zahlung
6.1 Die Bezahlung der Waren (ggf. einschließlich Versandkosten) erfolgt auf Rechnung, per Vorkasse oder PayPal. Rechnungen sind sofort fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsziele und im Falle des Verzuges sind Verzugszinsen von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen und der darüber hinausgehende Schaden zu ersetzen.
6.2 Sofern SOF in Vorleistung tritt, also beim Kauf auf Rechnung, holt SOF zur Wahrung seiner berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft ein. Dazu übermittelt SOF die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die Creditreform, Schufa oder eine andere Auskunftsinstitut, und verwendet die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Schutzwürdige Belange der Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

7. Gewährleistung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder können wir aus anderen Gründen nicht liefern, so haben wir zunächst das Recht, nach zu erfüllen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie in nicht angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, so kann der Kunde mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Die Feststellung von Mängeln muss uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitteilen. Bei Ware zweiter Wahl können Mängelrügen nicht geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Kunden.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
8.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe unseres Kaufpreis-Anspruchs zu sichern.
8.3. Bei Zahlungsrückstand oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage unseres Kunden sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und die Geschäftsräume unseres Kunden zu betreten. Der Kunde stimmt schon jetzt zu.
Wir sind berechtigt, zurückgenommene Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern und unsere Kosten mit dem Erlös zu verrechnen.
8.4. Der Kunde verarbeitet die Vorbehaltsware nur für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet sind; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Einkaufswertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung.
8.5. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
8.6. Wird Vorbehaltsware vom Kunden veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; auch Schadenersatzleistungen Dritter, das Vorbehaltsgut betreffend, werden an uns abgetreten; wir nehmen die Abtretungen an.
8.7. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zuzustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Rechnungswert der Sicherungsübereigneten Güter die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

9. Reparaturen und Service
Reparaturen außerhalb unserer Gewährleistung werden von uns gegen Berechnung der vereinbarten, andernfalls der erforderlicher Kosten durchgeführt. Kosten und Gefahr des Versandes und der Rücksendung trägt der Kunde. Wir übernehmen Reparaturaufträge nur nach vorheriger Vereinbarung.

10. Warenrücknahme
Eine Rücknahme der Ware aus unseren Lieferungen außerhalb der Gewährleistung bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Sonderanfertigungen/Sonderbestellungen oder beschädigte Ware, ausgenommen Gewährleistungsfälle.

11. Sonderregelungen
Erfüllt unser Kunde seine Vertragspflichten nicht oder werden uns Umstände bekannt, die die von uns angenommene Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, sind wir berechtigt, unsere Sicherungsrechte geltend zu machen und alle unsere Forderungen sofort fällig zu stellen. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von der Leistung angemessener Sicherheit abhängig zu machen, sofern der Kunde nicht vorab zahlt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Handelsgeschäfte mit Unternehmen ist der Firmensitz in Berlin, auch für Rechtsstreitigkeiten im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses. Für die zwischen uns und dem Käufer abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (CISG).

Sind oder werden einzelne Bestimmungen oder des Liefergeschäftes unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine Regelung ersetzt, die dem Willen der Parteien entspricht.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Modell- und sonstige Änderungen vorbehalten.